Der Kläger hatte bei dem Beklagten eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die vereinbarten Versicherungsbedingungen sahen vor, dass auch Hausratgegenstände versichert waren, die aus einem verschlossenen Fahrzeug gestohlen wurden.
Ein Täter hatte den verschlossen abgestellten Pkw des Klägers entwendet, in welchem sich auch eine Fotoausrüstung des Klägers befand. Dafür verlangte der Kläger vom Beklagten eine Ersatzleistung.
Der Beklagte verweigerte die Leistung mit der Begründung, dass bedingungsgemäß zwar der Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem verschlossenen Fahrzeug versichert sei, nicht hingegen der Fall, dass ein Täter auch das Fahrzeug selbst entwende.
Das OLG Dresden gab der Klage des Versicherten statt. Gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen setze ein Erstattungsanspruch einen versicherten Diebstahl voraus. Dazu gehöre auch eine Entwendung von Hausratgegenständen aus einem verschlossenen Fahrzeug.
Die Auslegung der Versicherungsbedingungen gemäß den Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse führe zu dem Ergebnis, dass der Versicherer auch dann zu leisten hat, wenn nicht nur ein versicherter Hausratgegenstand, sondern mit ihm das Fahrzeug entwendet wurde.
Dieser Auslegung stehe kein schutzwürdiges Interesse des Versicherers entgegen. Denn der Versicherungsschutz sei nicht stärker oder geringer, wenn ein Fahrzeug selbst mitentwendet werde.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.